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Abnahme

Die Abnahme ist einer der wichtigsten Schritte beim Neubau: Mit ihr erklären Sie, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel kehrt sich um und die Schlussrate wird fällig.

Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird zweimal abgenommen:

  • Sondereigentum: Ihre eigene Wohnung
  • Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Dach, Fassade, Außenanlagen

Beide Abnahmen sollten getrennt und sorgfältig erfolgen.

Der Ablauf

Bei einem gemeinsamen Begehungstermin werden alle Bauteile geprüft. Festgestellte Mängel kommen in ein Abnahmeprotokoll. Tipp: Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu – kleine Abweichungen fallen Laien oft nicht auf.

Worauf Käufer achten sollten

  • Nehmen Sie nie unter Druck oder „pro forma“ ab.
  • Halten Sie jeden Mangel schriftlich fest, auch optische.
  • Behalten Sie bei offenen Mängeln einen angemessenen Betrag ein.

Häufige Fragen

Muss ich abnehmen, wenn Mängel bestehen?

Bei wesentlichen Mängeln dürfen Sie die Abnahme verweigern. Kleine Mängel werden im Protokoll vermerkt und nachgebessert.

Warum ist der Abnahmezeitpunkt so wichtig?

Weil ab der Abnahme die Gewährleistungsfrist läuft und Sie für später auftretende Mängel die Mangelhaftigkeit beweisen müssen.

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