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Bauträger-Lexikon

Bauen und Immobilienkauf bringen viele Fachbegriffe mit sich. In unserem Bauträger-Lexikon erklären wir die wichtigsten verständlich – vom Bauträgervertrag über die MaBV bis zur Wohnflächenberechnung. Kompakt, sachlich und mit Bezug zur Region Forchheim, Erlangen und Coburg.

AbnahmeDie rechtsverbindliche Erklärung, dass die Bauleistung als vertragsgemäß anerkannt wird – Startpunkt der Gewährleistungsfrist.Mehr erfahren →AuflassungsvormerkungDer Grundbucheintrag, der Ihren Eigentumsanspruch zwischen Kaufvertrag und endgültiger Umschreibung absichert.Mehr erfahren →BaubeschreibungDas Dokument, das Bauausführung und Ausstattung verbindlich festlegt – der eigentliche Maßstab dafür, was Sie für Ihren Preis bekommen.Mehr erfahren →BauträgervertragDer notariell beurkundete Vertrag, der Grundstückskauf und Bauleistung verbindet – inklusive Käuferschutz über die MaBV.Mehr erfahren →EnergieausweisDas Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes ausweist und beim Verkauf oder der Vermietung vorgelegt werden muss.Mehr erfahren →GewährleistungDie gesetzliche Haftung des Bauträgers für Mängel – beim Neubau in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.Mehr erfahren →KaufpreisfälligkeitDer Zeitpunkt, zu dem Kaufpreisraten zu zahlen sind – beim Bauträger an den jeweiligen Baufortschritt gekoppelt.Mehr erfahren →KfW-EffizienzhausEin energetischer Gebäudestandard der KfW – je niedriger die Kennzahl, desto effizienter das Haus und desto besser die Förderkonditionen.Mehr erfahren →MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)Die Verordnung, die beim Bauträgerkauf den Zahlungsplan regelt und Käufer vor Vorkasse für nicht erbrachte Leistungen schützt.Mehr erfahren →MietrenditeDie zentrale Kennzahl für die Rentabilität einer vermieteten Immobilie: Jahresmiete im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.Mehr erfahren →NotaranderkontoEin Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis sicher abgewickelt wird, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.Mehr erfahren →Schlüsselfertig bauenBezugsreife Errichtung aus einer Hand – der Leistungsumfang ergibt sich aber allein aus der Baubeschreibung, denn der Begriff ist nicht geschützt.Mehr erfahren →Sonder-AfAEine zeitlich befristete erhöhte Abschreibung, mit der Anleger den Kauf neuer Mietwohnungen steuerlich stärker geltend machen können.Mehr erfahren →TeilungserklärungDas Dokument, das ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und Sonder- von Gemeinschaftseigentum trennt.Mehr erfahren →WohnflächenberechnungDie Regeln, nach denen die anrechenbare Wohnfläche ermittelt wird – maßgeblich für Kaufpreis, Miete und Nebenkosten.Mehr erfahren →