MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) ist das wichtigste Schutzgesetz für Käufer beim Erwerb vom Bauträger. Sie legt fest, wann und in welcher Höhe ein Bauträger Zahlungen verlangen darf – und verhindert so, dass Sie für eine noch nicht erbrachte Bauleistung in Vorkasse gehen.
Der MaBV-Zahlungsplan
Die Verordnung erlaubt die Aufteilung des Kaufpreises in bis zu sieben Raten, die jeweils an einen erreichten Baufortschritt gekoppelt sind – zum Beispiel nach Rohbau, Dach, Innenputz und Bezugsfertigkeit. Jede Rate wird erst fällig, wenn der entsprechende Bauabschnitt nachweislich erreicht ist (siehe Kaufpreisfälligkeit).
Welche Voraussetzungen geschützt sind
Vor der ersten Rate müssen unter anderem vorliegen:
- ein rechtswirksamer, notariell beurkundeter Bauträgervertrag
- die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- die Sicherung der Freistellung von Grundpfandrechten
Warum das für Käufer in Franken zählt
Ein nach MaBV sauber aufgesetzter Zahlungsplan ist ein Qualitätsmerkmal seriöser Bauträger. Käufer einer Neubauwohnung in Forchheim, Erlangen oder Coburg erkennen daran, dass ihr Geld jederzeit durch den tatsächlichen Bauwert gedeckt ist.
Häufige Fragen
Gilt die MaBV für jeden Bauträger?
Ja, sie ist bundesweit verbindlich für gewerbliche Bauträger und kann nicht zum Nachteil des Käufers abbedungen werden.
Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird?
Weil Sie nur den erreichten Baufortschritt bezahlt haben, ist Ihr Risiko begrenzt. Zusätzliche Sicherheiten regelt der Vertrag.