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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist das Herzstück jedes Bauvertrags: Sie legt detailliert fest, wie gebaut wird und welche Ausstattung enthalten ist. Weil Begriffe wie schlüsselfertig nicht gesetzlich definiert sind, entscheidet allein die Baubeschreibung über den tatsächlichen Leistungsumfang.

Was eine gute Baubeschreibung enthält

  • Konstruktion (Wände, Decken, Dach, Dämmung)
  • Fenster, Türen, Bodenbeläge
  • Heizung, Sanitär, Elektro inkl. Anzahl der Anschlüsse
  • Energiestandard (siehe KfW-Effizienzhaus)
  • Außenanlagen, soweit enthalten

Seit der Einführung des Bauvertragsrechts muss die Baubeschreibung klar und vollständig sein.

Worauf Käufer achten sollten

Achten Sie auf schwammige Formulierungen wie „bauseits“ oder „nach Wahl des Bauträgers“. Je konkreter die Angaben (Marken, Mengen, Maße), desto weniger Spielraum für Missverständnisse. Bei Projekt Bauart sorgt das standardisierte „Bauart 5D“-System für eine klar definierte, nachvollziehbare Ausstattung.

Häufige Fragen

Ist die Baubeschreibung rechtlich verbindlich?

Ja. Sie ist Vertragsbestandteil – Abweichungen davon sind Mängel.

Was bedeutet „bauseits“?

Dass diese Leistung nicht im Preis enthalten ist und vom Käufer selbst zu erbringen oder zu beauftragen ist.

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