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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum. Sie teilt ein Gebäude in einzelne, selbstständig verkäufliche Einheiten auf und bestimmt, was zu Ihrer Wohnung (Sondereigentum) und was allen gemeinsam gehört (Gemeinschaftseigentum).

Was die Teilungserklärung regelt

  • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • die Miteigentumsanteile (z. B. in Tausendstel)
  • Sondernutzungsrechte (etwa für Stellplatz, Garten oder Terrasse)
  • die Gemeinschaftsordnung als „Grundgesetz“ der Eigentümergemeinschaft

Warum sie beim Kauf so wichtig ist

Aus der Teilungserklärung ergibt sich, was Ihnen wirklich allein gehört und worüber die Gemeinschaft mitbestimmt. Sie beeinflusst außerdem die Verteilung von Kosten und Stimmrechten. Lesen Sie sie vor dem Kauf einer Neubauwohnung genau – idealerweise zusammen mit dem Bauträgervertrag.

Häufige Fragen

Wer erstellt die Teilungserklärung?

In der Regel der Bauträger bzw. Eigentümer; sie wird notariell beurkundet und im Grundbuch vollzogen.

Kann sie nachträglich geändert werden?

Ja, aber meist nur mit Zustimmung aller Eigentümer – Änderungen sind daher aufwendig.

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