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Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das der Notar im Rahmen einer Kaufabwicklung führt. Der Käufer zahlt den Kaufpreis darauf ein, und der Notar leitet ihn erst weiter, wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann es eingesetzt wird

Beim klassischen Bauträgerkauf ist es oft nicht nötig, weil die Zahlung direkt nach MaBV und Baufortschritt erfolgt. Sinnvoll ist das Notaranderkonto vor allem, wenn besondere Sicherungsbedürfnisse bestehen – etwa bei abzulösenden Belastungen oder komplexen Eigentumsverhältnissen.

Vorteile

  • neutrale, treuhänderische Abwicklung
  • Zahlung erst bei Erfüllung der Bedingungen
  • Schutz für beide Seiten

Kosten

Für die Verwahrung fällt eine zusätzliche Notargebühr (Hinterlegungsgebühr) an. Ob sich der Einsatz lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Ist ein Notaranderkonto Pflicht?

Nein. Es wird nur genutzt, wenn die Beteiligten es vereinbaren oder die Abwicklung es erfordert.

Wer trägt die Kosten?

Das wird im Kaufvertrag geregelt; häufig trägt sie der Käufer.

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