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Kaufpreisfälligkeit

Die Kaufpreisfälligkeit bestimmt, wann Sie welche Zahlung leisten müssen. Beim Kauf vom Bauträger ist sie über die MaBV streng geregelt: Gezahlt wird in Raten, jeweils nach erreichtem Baufortschritt.

Typische Ratenstufen

Der Kaufpreis wird in Abschnitten fällig, zum Beispiel nach:

  • Beginn der Erdarbeiten
  • Rohbaufertigstellung
  • Dach und Fenster
  • Innenputz und Estrich
  • Bezugsfertigkeit
  • vollständiger Fertigstellung

Erst wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (u. a. Auflassungsvormerkung), darf die erste Rate verlangt werden.

Warum das Käufer schützt

Sie zahlen immer nur für bereits erbrachte Leistung. Das begrenzt Ihr Risiko erheblich und ist ein Kennzeichen seriöser Abwicklung.

Häufige Fragen

Kann der Bauträger Vorkasse verlangen?

Nein. Zahlungen über den erreichten Baufortschritt hinaus sind nach MaBV unzulässig.

Wann ist die letzte Rate fällig?

In der Regel nach vollständiger Fertigstellung und mängelfreier Abnahme.

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