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Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung bestimmt, wie viel Fläche einer Wohnung als anrechenbare Wohnfläche gilt. Sie ist die Grundlage für Kaufpreis, Miete und Nebenkostenverteilung – ein paar Quadratmeter Unterschied haben spürbare finanzielle Folgen.

Die WoFlV als Maßstab

Im Wohnungsbau wird meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gerechnet. Sie legt fest, wie verschiedene Flächen zählen:

  • Räume mit mindestens 2 m Höhe: voll
  • Flächen unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe: zur Hälfte
  • Flächen unter 1 m Höhe: gar nicht
  • Balkone, Loggien und Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte

Warum das beim Kauf zählt

Prüfen Sie, nach welcher Methode die angegebene Wohnfläche ermittelt wurde. Eine nach WoFlV saubere Angabe schützt vor späteren Streitigkeiten. Die Details ergeben sich aus der Baubeschreibung und den Plänen.

Häufige Fragen

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Reine Kellerräume zählen normalerweise nicht – sie gelten als Nutzfläche.

Wie stark dürfen Angabe und Realität abweichen?

Kleine Toleranzen sind möglich; größere Abweichungen können Kaufpreis- oder Mietminderungen begründen.

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