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Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist der notariell beurkundete Vertrag, mit dem Sie von einem Bauträger eine noch zu errichtende oder gerade im Bau befindliche Immobilie kaufen. Das Besondere: Er verbindet zwei Geschäfte in einer Urkunde – den Kauf des Grundstücksanteils und die Bauleistung. Sie erwerben also Grund und Gebäude aus einer Hand.

Was im Bauträgervertrag geregelt wird

  • Kaufgegenstand: genaue Beschreibung von Grundstück, Wohnung und Miteigentumsanteil
  • Baubeschreibung: verbindliche Festlegung von Bauausführung und Ausstattung
  • Kaufpreis und Zahlungsplan: gestaffelt nach Baufortschritt gemäß MaBV
  • Fertigstellungstermin und Regelungen bei Verzug
  • Abnahme von Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Gewährleistung für Mängel

Schutz durch die MaBV

Der wichtigste Käuferschutz steckt in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie schreibt vor, dass der Bauträger den Kaufpreis nur in festgelegten Raten nach erreichtem Baufortschritt verlangen darf. So zahlen Sie nie für eine Leistung, die noch nicht erbracht wurde. Mehr dazu im Eintrag MaBV.

Worauf Käufer in der Region Forchheim achten sollten

Gerade beim Neubau einer Eigentumswohnung in Franken lohnt der genaue Blick auf Baubeschreibung und Zahlungsplan. Seriöse regionale Bauträger wie Projekt Bauart aus Forchheim arbeiten mit klar strukturierten Verträgen und einem nach MaBV abgesicherten Zahlungsplan – das schafft Planungssicherheit für Käufer und Kapitalanleger.

Häufige Fragen

Muss ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Da er den Grundstückskauf enthält, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend. Ohne Notar ist der Vertrag unwirksam.

Kann ich den Bauträgervertrag nachträglich ändern?

Sonderwünsche zur Ausstattung sind oft möglich, müssen aber schriftlich und idealerweise als Nachtrag zur Urkunde vereinbart werden.

Wann zahle ich die erste Rate?

Erst nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. Auflassungsvormerkung im Grundbuch) und Baubeginn – geregelt über die MaBV.

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