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Sonder-AfA

Die Sonder-AfA (Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EStG) ermöglicht Kapitalanlegern, in den ersten Jahren nach Anschaffung einer neuen Mietwohnung zusätzlich zur regulären Abschreibung einen erhöhten Betrag steuerlich abzusetzen. Das verbessert die Liquidität und die Nachsteuerrendite eines Investments deutlich.

So wirkt die Sonder-AfA

Zusätzlich zur linearen AfA können – bei Erfüllung der Voraussetzungen – über vier Jahre jeweils mehrere Prozent der Anschaffungskosten zusätzlich abgeschrieben werden. In Kombination mit der laufenden Mietrendite entsteht ein attraktives Gesamtbild.

Voraussetzungen (vereinfacht)

  • Es handelt sich um neu geschaffenen Wohnraum.
  • Bestimmte Baukosten- und Mietobergrenzen werden eingehalten.
  • Die Wohnung wird über mehrere Jahre vermietet.

Die genauen Werte ändern sich gesetzlich – lassen Sie die konkrete Anwendung immer steuerlich prüfen.

Häufige Fragen

Gilt die Sonder-AfA auch für Eigennutzer?

Nein, sie ist auf vermieteten Wohnraum beschränkt.

Lohnt sich Neubau allein wegen der Sonder-AfA?

Sie ist ein Baustein, kein Selbstzweck. Entscheidend bleibt das Gesamtinvestment aus Lage, Preis und Mietrendite.

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